Wichtige Infos

Hier findest du wichtige Infos zum Führerschein

Begleitendes Fahren ab 17
Ausbildung und Prüfung
  • Der Fahrerlaubniserwerber kann mit der Ausbildung in den Klassen B, B96 und BE beginnen, wenn er mindestens 16 1/2 Jahre alt ist
  • Er absolviert - wie jeder 18-Jährige - die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab. Die theoretische Prüfung kann bis zu drei Monate und die praktische Prüfung bis zu einem Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages absolviert werden
  • Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
Begleitpersonen
  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • müssen seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreigungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen
Eingeschlossene Klassen
  • Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen AM und L ein 
  • Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat
Prüfungsbescheinigung
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung
  • Die Namen der Begleitpersonen werden auf der Prüfbescheinigung eingetragen
  • Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B ggf. eine Fahrzeugkombination B96 oder BE führen
  • Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich
  • Der “Kartenführerschein” wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt (mit der Prüfbescheinigung darf längstens bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden
  • Ab dem 18. Geburtstag darf mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitung gefahren werden
Diese Unterlagen werden zum Erwerb der Führerscheinklassen benötigt
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest-Bescheinigung (kann beim Optiker gemacht werden, Personalausweis ist erforderlich)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular 
  • Personalausweis 
  • SM-Bescheinigung (Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Antragsgebühr
Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs muss erfolgen

Ein Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (SM-Bescheinigung) muss vorliegen. 

Weitere Informationen:

z. B.

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Freyung-Grafenau
Kolpingstr. 11
94078 Freyung
Tel: 08551 91440